HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme?
Es muss eine Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrads sowie die Bewilligung für eine vollstationäre Pflege von der Pflegekasse vorliegen.
 
Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Antragsformulare können Sie telefonisch anfordern oder alternativ auf den Webseiten der jeweiligen Kranken-/Pflegekasse finden.
 
Der Antrag kann von der versicherten Person selbst oder vom Bevollmächtigten gestellt werden.
Bei befristetet bewilligten Leistungen, muss nach Ablauf der Frist ein neuer Antrag gestellt werden.

Bei geringen finanziellen Mitteln empfehlen wir die frühzeitige Antragstellung auf Heimkostenübernahme beim Sozialhilfeträger. Eine rückwirkende Erstattung gilt erst ab dem Datum der Antragstellung.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Welche Dokumente werden beim Einzug benötigt?
Wer trägt welche Kosten?
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Kann ich mein Zimmer selbst gestalten?

Mehr Informationen

  AUF JEDE LEBENSLAGE GUT VORBEREITET

Nicht nur im Alter, sondern auch durch unvorhergesehene Krankheiten oder aufgrund eines Unfalls kann man plötzlich in die Situation der Handlungsunfähigkeit geraten. Um die persönlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin im eigenen Sinne regeln zu können, empfiehlt es sich, schon frühzeitig Vollmachten für ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens im Hinblick auf Betreuung und Versorgung auszustellen.

Auch wir möchten Sie in jeder Lebenslage gut versorgt wissen und verweisen Sie an dieser Stelle auf die Seite des Bundesministeriums, auf welcher Sie einen Überblick über detaillierte Informationen und Vordrucke zur Thematik finden können. Zur Seite des Bundesministeriums gelangen Sie hier.
  AUF JEDE LEBENSLAGE GUT VORBEREITET

Nicht nur im Alter, sondern auch durch unvorhergesehene Krankheiten oder aufgrund eines Unfalls kann man plötzlich in die Situation der Handlungsunfähigkeit geraten. Um die persönlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin im eigenen Sinne regeln zu können, empfiehlt es sich, schon frühzeitig Vollmachten für ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens im Hinblick auf Betreuung und Versorgung auszustellen.

Auch wir möchten Sie in jeder Lebenslage gut versorgt wissen und verweisen Sie an dieser Stelle auf die Seite des Bundesministeriums, auf welcher Sie einen Überblick über detaillierte Informationen und Vordrucke zur Thematik finden können. Zur Seite des Bundesministeriums gelangen Sie hier.


AUF JEDE LEBENSLAGE GUT VORBEREITET

Nicht nur im Alter, sondern auch durch unvorhergesehene Krankheiten oder aufgrund eines Unfalls kann man plötzlich in die Situation der Handlungsunfähigkeit geraten. Um die persönlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin im eigenen Sinne regeln zu können, empfiehlt es sich, schon frühzeitig Vollmachten für ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens im Hinblick auf Betreuung und Versorgung auszustellen.

Auch wir möchten Sie in jeder Lebenslage gut versorgt wissen und verweisen Sie an dieser Stelle auf die Seite des Bundesministeriums, auf welcher Sie einen Überblick über detaillierte Informationen und Vordrucke zur Thematik finden können. Zur Seite des Bundesministeriums gelangen Sie hier.
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